Terms And Conditions

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN - PRODUKTE & DIENSTLEISTUNGEN

1          DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet "Verkäufer" Aqua Aid Europe B.V.; "Käufer" bedeutet die Person, Firma, Gesellschaft oder Körperschaft, von der die Bestellung erteilt wird.

2          DER VERTRAG
2.1       Alle Beauftragungen/Bestellungen bedürfen der Schriftform und werden unter Berücksichtigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. Keine Bedingungen des Käufers und keine Zusicherungen, Gewährleistungen, Garantien oder sonstigen Erklärungen, die nicht im Angebot oder der Auftragsbestätigung des Verkäufers enthalten sind oder denen der Verkäufer nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, sind für den Verkäufer verbindlich.

2.2       Der Vertrag tritt erst mit dem Datum der Annahme der Bestellung des Käufers auf der Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit dem Datum der Erfüllung aller im Vertrag festgelegten aufschiebenden Bedingungen in Kraft, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist (das "Datum des Inkrafttretens"). Weichen die Angaben zu den im Angebot des Verkäufers beschriebenen Waren von denen in der Auftragsbestätigung ab, so gilt letztere.

2.3       Änderungen oder Abweichungen vom Vertrag sind nur dann gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden. Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, vor der Lieferung geringfügige Änderungen und/oder Verbesserungen an den Waren vorzunehmen, vorausgesetzt, dass die Leistung der Waren nicht nachteilig beeinflusst wird und dass weder der Vertragspreis noch der Liefertermin betroffen sind.

3          GÜLTIGKEIT VON ANGEBOT UND PREISEN
3.1 Das Angebot des Verkäufers kann, sofern es nicht vorher zurückgezogen wurde, innerhalb der darin angegebenen Frist oder, wenn keine Frist angegeben ist, innerhalb von dreißig Tagen nach seinem Datum angenommen werden.

3.2 Die Preise sind Festpreise für die Lieferung innerhalb der im Angebot des Verkäufers genannten Frist und verstehen sich ausschließlich (a) der Mehrwertsteuer und (b) aller ähnlichen und anderen Steuern, Zölle, Abgaben oder anderer ähnlicher Abgaben, die außerhalb der Niederlande im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages anfallen.

3.3 Die Preise (a) gelten für Waren, die ab Werk/Lager (EXW) der Versandstelle des Verkäufers geliefert werden, ausschließlich Fracht, Versicherung und Bearbeitung, sofern in der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes angegeben ist.

4          ZAHLUNG
4.1       Die Zahlung hat zu erfolgen: (a) in voller Höhe ohne Abzug, Gegenforderung oder Zurückbehaltung jeglicher Art (es sei denn, dies kann gesetzlich nicht ausgeschlossen werden); und (b) in der Währung der Auftragsbestätigung des Verkäufers innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum oder wie anderweitig schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Die Waren werden zum Datum des Inkrafttretens in Rechnung gestellt. Unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers behält sich der Verkäufer das Recht vor,: (i) Zinsen auf überfällige Beträge in Höhe von 2 % pro Monat zu berechnen; (ii) die Erfüllung des Vertrages auszusetzen (einschließlich der Zurückhaltung der Lieferung), falls der Käufer die Zahlung bei Fälligkeit im Rahmen des Vertrages oder eines anderen Vertrages nicht leistet oder es nach vernünftiger Einschätzung des Verkäufers wahrscheinlich ist, dass der Käufer die Zahlung nicht leisten wird; und (iii) jederzeit eine angemessene Sicherheit für die Zahlung zu verlangen, die der Verkäufer für angemessen hält.

5          LIEFERFRIST
5.1       Sofern in der Auftragsbestätigung des Verkäufers nichts anderes angegeben ist, laufen alle angegebenen Liefer- bzw. Fertigstellungsfristen ab dem Datum des Inkrafttretens und sind nur als Schätzungen zu betrachten, die keine vertraglichen Verpflichtungen beinhalten.

5.2       Wird der Verkäufer an der Erfüllung einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag gehindert oder verzögert, wird die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend angepasst.

5.3       Verzögert sich die Lieferung durch eine Handlung oder Unterlassung des Käufers oder nimmt der Käufer die Ware nach Anzeige der Versandbereitschaft nicht ab oder erteilt keine ausreichenden Versandanweisungen, so ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten des Käufers in ein geeignetes Lager einzulagern. Mit der Einlagerung der Waren gilt die Lieferung als abgeschlossen, die Gefahr an den Waren geht auf den Käufer über und der Käufer hat den Verkäufer entsprechend zu bezahlen.

6          HÖHERE GEWALT
6.1       Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Produktions-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Krieg, terroristische Handlungen, Feuer, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräfte-, Betriebsmittel- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen sowie alle sonstigen von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretenden Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder die Verwendung der Ware erschweren, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien die Partei von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen und andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Gebrauch der Ware erschweren, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien die leistungspflichtige Partei für die Dauer der Störung und in dem Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Lieferung bzw. Abnahme. Wird durch die Behinderung die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen verzögert, so ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sollten die Lieferanten des Verkäufers ihn ganz oder teilweise nicht beliefern, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, sich anderweitig einzudecken. Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, die verfügbaren Mengen unter Berücksichtigung seines Eigenbedarfs auf seine Kunden zu verteilen.

7          LIEFERUNG, GEFAHRENÜBERGANG UND EIGENTUM
7.1       Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die Waren ab Werk/Lager an den im Vertrag genannten Bestimmungsort geliefert. Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren geht an der Versandstelle des Verkäufers auf den Käufer über, und der Käufer ist für die Versicherung der Waren nach diesem Risikoübergang verantwortlich. Die im Vertrag verwendeten Lieferbedingungen werden gemäß der neuesten Version der Incoterms definiert.
7.2       Das Eigentum an den Waren geht mit der Lieferung gemäß Ziffer 7.1 auf den Käufer über.
7.3       Beanstandungen wegen Mindermengen oder Falschlieferungen müssen so schnell wie möglich erfolgen, sind jedoch unwirksam, wenn sie später als 14 Tage nach Eingang beim Kunden erfolgen.

8          MÄNGEL NACH DER LIEFERUNG
8.1       Der Verkäufer gewährleistet (i) vorbehaltlich der sonstigen Bestimmungen des Vertrages, dass die Waren in seinem Eigentum stehen und unbelastet genutzt werden können; (ii) dass die vom Verkäufer und/oder den Verbundenen Unternehmen des Verkäufers gelieferten Waren den Spezifikationen des Verkäufers entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Verkäufer wird alle Mängel, die bei ordnungsgemäßer Verwendung, Pflege und Wartung an den vom Verbundenen Unternehmen des Verkäufers hergestellten Waren auftreten und die dem Verkäufer innerhalb von 6 Kalendermonaten nach ihrer Lieferung (die "Gewährleistungsfrist") gemeldet werden und die ausschließlich auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind, durch die Lieferung eines Ersatzteils oder von Ersatzteilen beheben, vorausgesetzt, dass die mangelhaften Gegenstände innerhalb der Gewährleistungsfrist auf Kosten des Käufers fracht- und versicherungsfrei an den Verkäufer zurückgesandt werden. Reparierte oder ersetzte Artikel werden vom Verkäufer auf Kosten des Verkäufers an den Käufer geliefert. Für Waren, die gemäß dieser Ziffer 10.1 ersetzt werden, gilt die vorstehende Gewährleistung für den noch nicht abgelaufenen Teil der Gewährleistungsfrist oder für neunzig Tage ab dem Datum ihrer Rücksendung an den Käufer (oder dem Abschluss der Korrektur im Falle von Dienstleistungen), je nachdem, welcher Zeitpunkt später eintritt.
8.2       Ungeachtet der Ziffer 8.1 haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die auf folgenden Ursachen beruhen: übliche Abnutzung; vom Käufer hergestellte, gelieferte oder spezifizierte Materialien oder Verarbeitungsfehler; Nichteinhaltung der vom Verkäufer vorgegebenen Lagerungs-, Installations-, Betriebs- oder Umweltbedingungen; mangelnde Wartung; Änderungen oder Reparaturen, die nicht zuvor vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurden. Die dem Verkäufer bei der Untersuchung und Beseitigung solcher Mängel entstehenden Kosten sind vom Käufer auf Verlangen zu zahlen. Der Käufer bleibt zu jeder Zeit allein verantwortlich für die Angemessenheit und Richtigkeit aller von ihm gelieferten Informationen.
8.3       Vorbehaltlich der Klausel 10.1 stellt das Vorstehende die einzige Garantie des Verkäufers und das einzige Rechtsmittel des Käufers bei deren Verletzung dar. Es gelten keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen, Garantien oder Bedingungen jeglicher Art in Bezug auf zufriedenstellende Qualität, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder andere Angelegenheiten in Bezug auf die Waren.

9          PATENT, ETC. VERSTÖSSE
9.1       Vorbehaltlich der in Ziffer 10 genannten Beschränkungen stellt der Verkäufer den Käufer im Falle von Ansprüchen wegen Verletzung von Patent-, Geschmacksmuster-, Design-, Marken- oder Urheberrechten ("geistige Eigentumsrechte"), die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehen und sich aus der Verwendung oder dem Verkauf der Waren ergeben, von allen angemessenen Kosten und Schadensersatzansprüchen frei, die dem Käufer in einem Verfahren wegen einer solchen Verletzung zugesprochen werden oder für die der Käufer in einem solchen Verfahren haftbar gemacht werden kann, immer unter der Voraussetzung, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, den Käufer zu entschädigen, wenn: (i) der Käufer es versäumt hat, den Verkäufer zum frühestmöglichen Zeitpunkt schriftlich von einem geltend gemachten oder zu erhebenden Anspruch oder einer gegen den Käufer angedrohten oder erhobenen Klage zu unterrichten und/oder der Käufer es versäumt hat, dem Verkäufer auf dessen Kosten die Führung und Kontrolle eines etwaigen Rechtsstreits und aller Verhandlungen zur Beilegung des Anspruchs zu gestatten, oder (ii) der Käufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers ein Eingeständnis gemacht hat, das für den Verkäufer in Bezug auf einen solchen Anspruch oder eine solche Klage nachteilig ist oder sein kann, oder (iii) die Waren ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers geändert wurden.
9.2       Der Käufer gewährleistet, dass die von ihm gelieferten oder erteilten Entwürfe oder Anweisungen nicht dazu führen, dass der Verkäufer bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag geistige Eigentumsrechte verletzt, und er stellt den Verkäufer von allen angemessenen Kosten und Schäden frei, die dem Verkäufer infolge einer Verletzung dieser Gewährleistung entstehen können.

10        HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
             Die maximale Gesamthaftung des Lieferanten für alle Verluste, Verbindlichkeiten, Ausgaben (einschließlich Rechtskosten), Schäden, Ansprüche oder Klagen, die unter oder in Verbindung mit den vom Verkäufer gelieferten Waren entstanden sind und die sich aus oder aufgrund von Vertragsbruch, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), falscher Darstellung, Verletzung gesetzlicher Pflichten, verschuldensunabhängiger Haftung, Verletzung geistiger Eigentumsrechte oder anderweitig ergeben, übersteigt unter keinen Umständen einen Betrag in Höhe des Gesamtpreises der spezifischen Bestellung, die zu dieser Haftung geführt hat, mit einem Maximum von € 25.000 und ist begrenzt auf den Betrag, der von der Berufshaftpflichtversicherung des Lieferanten in Bezug auf die betreffende(n) Angelegenheit(en) ausgezahlt wird, erhöht um den gemäß den Bedingungen dieser Versicherung geltenden Selbstbehalt. Unter keinen Umständen haftet der Lieferant für entgangenen oder erwarteten Gewinn, Umsatz- oder Marktverlust, Ansprüche Dritter, Betriebsunterbrechung, Verlust von Verträgen oder anderen Geschäftschancen, Strafschadensersatz und andere indirekte oder Folgeschäden oder -ansprüche.

11        FOLGEN VON ÄNDERUNGEN GESETZLICHER UND ANDERER VORSCHRIFTEN
             Erhöhen oder verringern sich die Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag dadurch, dass nach dem Datum des Angebots des Verkäufers Gesetze oder Verordnungen, Vorschriften oder Satzungen mit Gesetzeskraft erlassen oder geändert werden, die sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dem Vertrag auswirken, sind der Vertragspreis und die Lieferfrist entsprechend anzupassen und/oder die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder zu beenden, je nachdem.

12        EINHALTUNG VON GESETZEN
             Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass alle anwendbaren Import-, Exportkontroll- und Sanktionsgesetze, -verordnungen, -anordnungen und -anforderungen in ihrer jeweils gültigen Fassung, einschließlich und ohne Einschränkung derjenigen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union und der Rechtsordnungen, in denen der Verkäufer und der Käufer niedergelassen sind oder aus denen Artikel geliefert werden können, sowie die Anforderungen aller diesbezüglichen Lizenzen, Genehmigungen, allgemeinen Lizenzen oder Lizenzausnahmen für den Empfang und die Verwendung von Waren gelten und vom Käufer strikt eingehalten werden. In keinem Fall darf der Käufer solche Waren unter Verletzung solcher anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Anordnungen oder Anforderungen oder der Anforderungen von diesbezüglichen Lizenzen, Genehmigungen oder Lizenzausnahmen verwenden, übertragen, freigeben, exportieren oder reexportieren. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, keine Handlungen vorzunehmen, die den Verkäufer dem Risiko von Strafen gemäß den Gesetzen und Vorschriften der jeweiligen Gerichtsbarkeit aussetzen würden, die unzulässige Zahlungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bestechungsgelder, an Beamte einer Regierung oder einer Behörde, Einrichtung oder politischen Untergliederung davon, an politische Parteien oder Parteifunktionäre oder Kandidaten für ein öffentliches Amt oder an Mitarbeiter eines Kunden oder Lieferanten verbieten. Der Käufer verpflichtet sich, alle entsprechenden rechtlichen, ethischen und Compliance-Anforderungen einzuhalten.

13        VERZUG, INSOLVENZ UND KÜNDIGUNG
             Der Verkäufer ist unbeschadet sonstiger ihm zustehender Rechte berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Käufer mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, wenn (a) der Käufer mit einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug ist und nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers über das Bestehen des Verzugs (a) Der Käufer ist mit einer seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug und unterlässt es, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach schriftlicher Mitteilung des Verkäufers über das Bestehen des Verzugs entweder diesen Verzug zu beheben, wenn er innerhalb dieser Frist vernünftigerweise behoben werden kann, oder, wenn der Verzug nicht innerhalb dieser Frist vernünftigerweise behoben werden kann, Maßnahmen zur Behebung des Verzugs zu ergreifen, oder (b) bei Eintritt eines Insolvenzereignisses in Bezug auf den Käufer. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer oder dessen Vertreter alle Kosten und Schäden zu verlangen, die dem Verkäufer infolge einer solchen Stornierung entstanden sind, einschließlich eines angemessenen Zuschlags für Gemeinkosten und Gewinn (einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Verlust zukünftiger Gewinne und Gemeinkosten).

14        VERSCHIEDENES
14.1     Kein Verzicht einer der Parteien auf eine Verletzung oder Nichterfüllung oder auf ein Recht oder einen Rechtsbehelf und keine Handlungsweise gilt als dauerhafter Verzicht auf eine andere Verletzung oder Nichterfüllung oder auf ein anderes Recht oder einen anderen Rechtsbehelf, es sei denn, ein solcher Verzicht wird schriftlich erklärt und von der zu bindenden Partei unterzeichnet.
14.2     Sollte eine Klausel, Unterklausel oder sonstige Bestimmung des Vertrages nach einem Gesetz oder einer Rechtsvorschrift ungültig sein, so gilt diese Bestimmung nur in diesem Umfang als weggefallen, ohne dass dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages berührt wird.|
14.3     Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers abzutreten.
14.4     Der Verkäufer schließt den Vertrag als Auftraggeber ab. Der Käufer verpflichtet sich, nur den Verkäufer für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages in Anspruch zu nehmen.
14.5     DIE HIERUNTER GELIEFERTEN WAREN NICHT FÜR DEN EINSATZ IN NUKLEAREN ODER NUKLEARVERWANDTEN ANWENDUNGEN VERKAUFT ODER BESTIMMT SIND. Der Käufer (i) nimmt die Waren in Übereinstimmung mit der vorstehenden Einschränkung an, (ii) erklärt sich damit einverstanden, diese Einschränkung allen nachfolgenden Käufern oder Nutzern schriftlich mitzuteilen, und (iii) erklärt sich damit einverstanden, den Verkäufer zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Verlusten, Verbindlichkeiten, Klagen, Urteilen und Schäden, einschließlich Neben- und Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der Waren in nuklearen oder nuklearverwandten Anwendungen ergeben, unabhängig davon, ob der Klagegrund auf unerlaubter Handlung, Vertrag oder anderweitig beruht, einschließlich Behauptungen, dass die Haftung des Verkäufers auf Fahrlässigkeit oder Gefährdungshaftung beruht.
14.6     Der Vertrag ist in jeder Hinsicht nach niederländischem Recht auszulegen, jedoch unter Ausschluss der Auswirkungen des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 auf dieses Recht und, soweit gesetzlich zulässig, ohne Berücksichtigung von Kollisionsnormen oder Regeln, die auf das Recht einer anderen Rechtsordnung Anwendung finden könnten. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der niederländischen Gerichte.
14.7     Die Überschriften der Paragraphen und Absätze des Vertrages dienen nur der Orientierung und haben keinen Einfluss auf deren Auslegung.
14.8     Alle Mitteilungen und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform.

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